Mediattionsverfahren

Unter Mediation versteht man Vermittlung. Der Mediator unterstützt als neutraler Dritter die Parteien in einem außergerichtlichen Verfahren eigenverantwortlich und gemeinsam eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Das Mediationsverfahren ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die volle Informiertheit der Beteiligten sowie die Vertraulichkeit wichtige Prinzipien sind. Ziel der Mediation ist eine für alle Parteien vorteilhafte und verbindliche Vereinbarung. Die Mediation bietet den Vorteil, in vielen Fällen schneller und kostengünstiger als in einem Gerichtsverfahren zu einem Ergebnis zu kommen, bei dem die Parteien ihre individuellen Vorstellungen und Bedürfnisse bestmöglich berücksichtigt wissen.

Beispiele für die Wirtschaftsmediation sind Konflikte bei der Unternehmensnachfolge und im Arbeitsleben, für die Familienmediation können u. a. Konflikte bei der Trennung und der Scheidung genannt werden.

Die Kollegen

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Dr. Reimar Große*

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater

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Gunver Große*

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Familienmediatorin

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Thorsten Große*

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater
Wirtschaftsmediator

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Prof. Dr. Florian Gerstenberg*

Diplom-Kaufmann
Steuerberater
LL.M. (Taxation)

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Christian Stephan*

Diplom Kaufmann
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater

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Sven Gröbmüller

Rechtsanwalt

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Michael Sauren

Rechtsanwalt

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Stefan Kurbel

Diplom-Kaufmann
Steuerberater

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Dr. Josef Berchtold

Rechtsanwalt
Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D.

* = Partner i.S.d. PartG