Selbstanzeige Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung? Jetzt bloß keinen weiteren Fehler machen!
Wer Steuern hinterzogen hat und sich selbst anzeigt, kann nach derzeitiger Rechtslage straffrei ausgehen – wenn er bei der Selbstanzeige keine Fehler macht. Zudem hat sich seit Januar 2015 das Gesetz zur strafbefreienden Selbstanzeige verschärft.
Wichtig ist es also, dass Sie einen Partner an Ihrer Seite haben, dem Sie hundertprozentig vertrauen können und der über das notwendige Fachwissen, die Erfahrung sowie über die nun entscheidende Professionalität verfügt.
Unser erfahrener Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater Thorsten Große geht gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Schritte und erstellt für Sie eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige.
Die Kollegen
Dr. Reimar Große*
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater
Gunver Große*
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Familienmediatorin
Thorsten Große*
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater
Wirtschaftsmediator
Prof. Dr. Florian Gerstenberg*
Diplom-Kaufmann
Steuerberater
LL.M. (Taxation)
Christian Stephan*
Diplom Kaufmann
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Sven Gröbmüller
Rechtsanwalt
Michael Sauren
Rechtsanwalt
Stefan Kurbel
Diplom-Kaufmann
Steuerberater
Dr. Josef Berchtold
Rechtsanwalt
Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D.
* = Partner i.S.d. PartG