Wirtschaftsprüfung
Die gesetzliche sowie freiwillige Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen stellen den Kern unserer Tätigkeit dar. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes konzentrieren wir uns auf die Analyse Ihrer Geschäftsrisiken. Hierbei berücksichtigen wir die Sicht aller am Erfolg des Unternehmens Beteiligten. Herr Stephan unterstützt unsere Mandanten in allen Fragen rund um die Wirtschaftsprüfung und der Rechnungslegung.
Durch ständige planmäßige interne und externe Fortbildung aller Kanzleimitglieder sichern wir einen hohen Qualitätsstandard und unterliegen selbstverständlich auch der regelmäßigen unabhängigen Qualitätskontrolle („Peer Review“) im Sinne der Wirtschaftsprüferordnung.
Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen
Unsere Kernaufgabe ist die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach deutschen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften. Herr Stephan verfügt über umfangreiche praktische Erfahrung, unter anderem aus seiner langjährigen Tätigkeit in einer großen internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dies ermöglicht Herrn Stephan und seinem Team die Abschlussprüfungen risikoorientiert und kosteneffizient durchzuführen.
Gerne bieten wir Ihnen auch freiwillige Prüfungen an, bspw. zur Vorlage bei Banken, Investoren oder Aufsichtsgremien. Geprüfte Abschlüsse schaffen Vertrauen und können Ihnen die Verhandlungen mit Kreditinstituten oder Investoren erleichtern.
Sonderprüfungen
Der Gesetzgeber hat weitere Prüfungen durch einen sachverständigen Dritten vorgegeben. Diese Sonderprüfungen können aus verschiedensten Anlässen erforderlich sein und dienen ebenfalls dem Vertrauens- und Gläubigerschutz. So sind bei Unternehmensumsrukturierungen diverse Prüfungsleistungen nach dem GmbH-Gesetzt, Aktiengesetz und Umwandlungsgesetz einzuholen. Dies können insbesondere sein:
- Gründungsprüfung
- Verschmelzungsprüfung
- Prüfung bei Kapitalerhöhung
- Prüfung von Unternehmensverträgen
- Überschuldungsprüfung
Unternehmensbewertung
Die Unternehmensbewertung einschließlich der Erstellung von Bewertungsgutachten ist eine weitere Kernaufgabe der Wirtschaftsprüfer. Die Durchführung einer Unternehmensbewertung erfolgt nach dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer entwickelten Standard IDW S1 „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“.
Die Gründe für eine Unternehmensbewertung können vielfältig sein:
- Regelung der Unternehmensnachfolge
- Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf
- Erbschaft und Schenkung
- Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern
- Aufnahme von Kapitalgebern
- Unternehmensumstrukturierung (Verschmelzung, Abspaltung)
Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
Bestimmte Gewerbetreibenden nach der Gewerbeordnung (GewO) – Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer – müssen sich einer jährlichen Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) oder der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) unterziehen. Die Prüfung stellt die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften fest.
Due Diligence/Unternehmenstransaktionen
Hierbei unterstützen wir sowohl auf Käuferseite (Buy Side Due Diligence) als auch auf Verkäuferseite (Vendors Due Diligence) im Rahmen von Käufen/Verkäufen von Unternehmen oder Immobilien. Hierbei arbeiten wir „Hand-in-Hand“ mit Steuerberatern und Rechtsanwälten unserer interdisziplinär aufgestellten Kanzlei zusammen. Wir führen folgende Untersuchungen durch:
- Financial Due Diligence
- Tax Due Diligence
- Legal Due Diligence
- Ermittlung und Analyse von Finanz- und Wirtschaftsdaten
- Aufstellung von Planungsrechnungen
Die Kollegen
Dr. Reimar Große*
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater
Gunver Große*
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Familienmediatorin
Thorsten Große*
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater
Wirtschaftsmediator
Prof. Dr. Florian Gerstenberg*
Diplom-Kaufmann
Steuerberater
LL.M. (Taxation)
Christian Stephan*
Diplom Kaufmann
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Sven Gröbmüller
Rechtsanwalt
Michael Sauren
Rechtsanwalt
Stefan Kurbel
Diplom-Kaufmann
Steuerberater
Dr. Josef Berchtold
Rechtsanwalt
Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D.
* = Partner i.S.d. PartG